Vorstand KVm2

Bild Name Funktion Adresse E-Mail Verein
Ruedi Schelling Präsident Grundhofstrasse 19
8704 Herrliberg ZH
ruedi.schelling@kvm2.ch
Markus Hess Vize-Präsident und Webmaster Kapfstr. 2d
8608 Bubikon ZH
markus.hess@kvm2.ch
Ly Lübke Kassierin Hadlaubstr. 63
8006 Zürich
ly.luebke@kvm2.ch
Jürg Hohl Revisor Weinrebenstr. 36
8708 Männedorf ZH
juerg.hohl@kvm2.ch
Andreas Blattner Aktuar Stichweg 2
5024 Küttigen AG
andreas.blattner@kvm2.ch

Geschichte und Chronik der KVm2

  • 2023: Was für eine Saison! Ein weiterer Rekordsommer mit viel gutem Wind, vor allem in der ersten Saisonhälfte, machte uns dieses Jahr viel Freude. Etwas weniger Freude macht uns weiterhin die Zusammenlegung der Klassen S4 und S5 im Zürichsee Langstreckencup. Die Rechnerei für die Jahresmeisterschaft  wird immer mühsamer, da die Obersee-Regatten als Clubregatten immer nach Yardstick berechnet werden, im Langstreckencup jedoch nach ORC-Formeln. Damit wir vergleichbare Resultate haben, haben wir in einem ziemlich komplizierten Verfahren die "alte" S4 genommen, dazu die Oberseeflotte analysiert und die passenden Boote ebenfalls integriert. Dies auch, weil dieses Jahr erstmals die Obersee Race Week durchgeführt wurde, und wir damit eine weitere Obersee-Regatte in die Jahreswertung aufgenommen haben. Ich hoffe, dass sich da keine Fehler eingeschlichen haben. Wir werden im Vorstand ein etwas einfacheres und trotzdem gerechtes Berechnungsmodell diskutieren.
  • 2022: Im März erfahren wir, dass eine m2 nach Palma de Mallorca unterwegs ist! Wir wünschen ihm viel Freude mit seinem m2 rund um die Balearen! Seit langem konnten in dieser Saison wieder einmal alle Klassenanlässe stattfinden, was unserer KM wieder zu Leben verholfen hat. Seglerisch wurde es am Langstreckencup schwierig, weil mangels Teilnehmern erstmals die beiden Klassen S4 und S5 zusammengelegt wurde. Mit unseren langen Masten, an denen im oberen Achtel aber nicht mehr viel Segel ist, werden wir mit der neuen Gruppierung und den ebenfalls angepassten Formeln im Langstreckencup unserer Meinung nach recht benachteiligt. Eine erste Intervention hat nicht viel genützt, wir bleiben aber dran. Immerhin können wir sagen, dass wir auch in der neuen Klasse nach gesegelter Zeit immer noch zu den Besten gehören. 
  • 2021: Kurz vor Beginn der Saison erreicht uns die traurige Nachricht von Hubert Mosers Tod. Die KVm2 hat zusammen mit der KVm1 um den Erfinder und Erbauer unserer tollen Schiffe getrauert. Aber weiterhin tragen wir sein Markenzeichen, das Moser-m auf unseren Segeln. Wie bei vielen Vereinen (und auch im übrigen Leben) hat das Vereinsleben auch bei der KVm unter den strengen Corona-Massnahmen gelitten. Nachdem das Käsefondue und die GV nicht oder auf elektronischem Weg durchgeführt wurden, freute es uns aber umso mehr, dass der traditionelle Grillplausch in der Bächau beim SCE durchgeführt werden konnte! Sind wir froh, dass wenigstens gesegelt werden konnte, darunter auch die meisten Regatten des ZLC. Unvergesslich wird vielen das enorme Hochwasser auf allen Seen in Erinnerung bleiben. Speziell war auch, dass die SUI 93 von Ruedi Schelling diesen Sommer während ein paar Monaten auf dem Thunersee unterwegs war. War das cool, auf einem unserer Schiffe auf diesem schönen See mit oft gutem Wind zu segeln (nicht wie auf dem Zürichsee).
  • 2020: Erstmals traf sich die KVm2 im Clubhaus des SCE zum Käsefondue. Wegen dem Corona-Virus mussten alle weiteren KVm2-Anlässe abgesagt werden. Nicht nur in der KVm2  kam dieses Jahr das Gesellschaftliche viel zu kurz. Wir vermissten die GV, den sommerlichen Grillabend in der Bächau und die zahlreichen Treffen in unseren Clubs im Anschluss an die Regatten. Glücklicherweise konnte im Sommer aber doch noch gesegelt werden! 
  • 2019: Mit dem Tod von Urs Wyss und Fritz Hammer hat dieKVm2 zwei liebe m2-Kameraden verloren. Die beiden haben unsere Klasse mitgeprägt. Danke. Wir werden uns stets an euch erinnern!
    An der GV übernahm Markus Hess das Amt des Vizes von Rolf Bachmann. Als seine letzte Amtshandlung präsentierte dieser die KVm2-Erinnerungsschrift   < m2 - 36 Jahre Rückenwind >. Das 62-seitige Fotobuch erhalten die Mitglieder per Post zugestellt. 
  • 2018: Die GV der KVm2 findet erstmals in der Wirtschaft zur Kittenmühle in Herrliberg, nicht mehr im Il Faro statt.
  • 2017: Am Buchberg-Derby vom 24. Juni waren 5 der 18 teilnehmenden Boote m2. Sieger mit grossem Vorsprung war, wen wundert’s, SUI 93 mit Martin Paur.
  • 2016: Als Dank an die beiden Mitarbeiter der Fa. Nüssli für ihre perfekte Betreuung an der Expo wurden sie an unseren Segel-Anlass vom 7. September auf dem Obersee eingeladen.
  • 2015:  Rochade im Vorstand der KVm2: Ruedi Schelling übernimmt das Präsidium von Rolf Bachmann.
    Am 20./21. Oktober besuchten11 reisefreudige KVm2-Mitglieder unter kundiger Führung der Marketing-Verantwortlichen der Fa. Nüssli die Expo 2015 in Mailand.
  • 2013:  Versand von GV-Protokoll ,m2 - Eignerliste & Jahresrechnung erstmals per Mail. (2/3)
  • 2012:  Am 11. August feierten24 bestgelaunte KVm2-Mitglieder auf Gut Rosenberg in Feldbach bei schönstem Wetter und bester Bewirtung das Jubiläum30 Jahre Klassenvereinigung der m2.


  • 2008:  Die KVm2 präsentiert sich auf ihrer eigenen Homepage. (www.kvm2.ch)
  • 2007: Am 26./27. Juni erlebten 21 KVm2-Mitglieder im AC-Final in Valencia den 3.+4. Lauf, (2:2).
  • 2006: An der GV bringt uns Hubert Moser nochmals in die ersten Stunden seiner m1 und m2 zurück.
  • 2001: Ernüchterung  im Vorstand der KVm2 nach einer Mitglieder-Befragung mit spärlichem Feedback.
  • 2000: Verkauf der Yachtwerft Moser AG an Jürg & Matthias Ganz. (Geschenk der KVm2, siehe FOTOS)
  • 1982:  Am 3. Februar findet in Zumikon die Gründungsversammlung der KVm2 statt mit insgesamt 4 Flotten für eine neue Einheitsklasse. (Boden -, Thuner -, Zuger - & Zürichsee)

Statuten KVm2 

I.       

Bezeichnung und Sitz
Art. 1   Die Klassenvereinigung m2, abgekürzt KVm2, ist ein konfessionell und politisch neutraler Verein im Sinne der Art. 69-79 ZGB.
Art. 2   Die KVm2 hat ihren Sitz am Wohnort des amtierenden Präsidenten.
II.  


Zweck
Art. 3    
3.1
3.2
3.3
Die KVm2 bezweckt
Die Förderung der Regattatätigkeit
Förderung der Regionalgruppenentwicklung
Wahrung allgemeiner Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Dritten
III.  


Mitgliedschaft 
Art. 4    Die Vereinigung setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: 
- Aktivmitglieder mit Booten,
- Aktivmitglieder ohne Boote,
- Ehrenmitglieder

Art. 5
5.1
5.2
5.3
Stimmrecht
Die Aktivmitglieder mit Booten haben Stimmrecht.
Die Aktivmitglieder ohne Boot haben kein Stimmrecht.
Ehrenmitglieder geniessen die gleichen Rechte wie Aktivmitglieder mit Booten.

Art. 6   Aufnahmeanträge müssen dem Vorstand schriftlich unter­breitet werden.

Art. 7   Der Austritt ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich mitgeteilt werden. Der laufende Jahresbeitrag bleibt auf jeden Fall fällig.

Art. 8   Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlos­sen werden, wenn sein weiteres Verbleiben in der Vereinigung den Vereinsinteressen zuwiderläuft.
Gegen einen solchen Entscheid des Vorstandes kann kein Rekurs eingereicht werden.

Art. 9       Mitglieder, die trotz eingeschriebener Mahnung ihre Beiträge bis zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres nicht bezahlen, verlieren die Mitgliedschaft.

Art.10   Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle ihre Rechte im Verein.

Art. 11   Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch vererbbar.

IV.  


Beiträge und Gebühren 
Art. 12
12.1
12.2
Die Mittel der Vereinigung werden durch folgende Beiträge beschafft:
Mitgliederbeiträge
Sonstige Einnahmen wie Geschenke, Überschüsse aus Veranstaltungen etc.

V.  


Organisation
Art. 13
13.1
13.2
13.3
Die Organe der Vereinigung sind:
Die Generalversammlung
Der Vorstand
Die Flotten

Art. 14 14.1 Die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet spätestens Ende Februar nach Ende des Vereinsjahres statt. Sie muss minde­stens 21 Tage im voraus  schriftlich bekannt gegeben werden.
  14.2 Ausserordentliche Generalversammlungen können einberufen werden aufgrund eines Entscheides der GV, des Vorstandes oder auf Verlangen von mindestens eines Zehntels der Aktivmitglie­der,  sofern dieses Begehren schriftlich und unter Mitteilung der Gründe beim Vorstand eingereicht wird.
Die Vorschriften gemäss 14.1 finden auch bei dieser Versammlung Anwendung. 
  14.3 Die GV bestimmt über folgende Angelegenheiten:
1.  Abnahme des Protokolls der letzten GV
2.  Abnahme des Jahresberichtes von Präsident und Kommissionen
3.  Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
4.  Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Jahr
5.  Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten, des Kassiers und der Revisoren
6.  Festsetzung der Mitgliederbeiträge und Abnahme des Budgets
7.  Überprüfung von Einsprachen
8.  Entscheidungen Über Vorlagen
9.  Ernennung von Ehrenmitgliedern
10.  Änderung der Statuten
11.  Auflösung der Vereinigung 
  14.4 Die Beschlussfassung erfolgt durch einfaches Mehr der abgege­benen gültigen Stimmen.
Der Präsident hat Stichentscheid und stimmt nur bei Stimmengleichheit.
Für Statutenänderungen ist eine Zweidrittelsmehrheit erforderlich.
  14.5 Für die Auflösung der Vereinigung sind die Stimmen von Drei­viertel der registrierten Mitglieder notwendig.
Ist die anwesende Versammlung in diesem Punkt nicht beschlussfähig und es liegt ein Antrag auf Auflösung vor, so muss mit eingeschriebenem Brief zu einer zweiten GV geladen werden.
Diese muss frühestens nach zwei und spätestens nach sechs Monaten stattfinden.
Diese Versammlung beschliesst über die Auflösung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmen. 
  14.6 Wurde die Auflösung der Vereinigung beschlossen, so steht das übrig bleibende Material seinen Besitzern zur Verfügung.
Ein eventuell übrig bleibender Aktivsaldo wird nach Bezahlung der Schulden auf die Mitglieder verteilt. 

Art. 15  
15.1
Der Vorstand
Der Vorstand besteht mindestens aus folgenden Mitgliedern:
-  1 Präsident
-  1 Vizepräsident
-  1 Kassier
-  den Flottenchefs
  15.2 Die Vorstandsmitglieder werden von der GV für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  15.3 Jede Flotte ist im Vorstand durch den Flottenchef vertreten, den sie selbst wählt.
  15.4.1 Der Vorstand entscheidet über alle Geschäfte, die nicht aus­drücklich der Generalversammlung oder einer anderen Instanz vorbehalten sind, im Besonderen legt er die allgemeinen Richt­linien der Vereinigung fest.
  15.4.2 Er bereitet die Vorlagen an die Generalversammlung vor.
  15.4.3 Er erarbeitet den Voranschlag zu Händen der Generalversammlung.
  15.4.4 Er ratifiziert die Reglemente und Pflichtenhefte.
Er erteilt Pflichten und Kompetenzen, soweit diese nicht anderen Instanzen vorbehalten sind.
  15.4.5 Er koordiniert die Aktivitäten der Flotten.
  15.4.6 Er anerkennt die Bildung neuer Flotten.
  15.5 Entscheide werden mit dem einfachen Mehr der gültigen Stimmen gefällt. Der Präsident stimmt nur bei Stimmen­gleichheit und entscheidet. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes müssen anwesend sein.

Art. 16   Flotten
  16.1
16.2
16.3

Die Flotten bestehen aus Mitgliedern von einem oder mehreren Seen.
Der Flottenchef ist für die Flotte verantwortlich. 
Die Flotten organisieren ihr Aktionsprogramm nach Be­dürfnissen ihrer Region. Sie organisieren eine regionale Flottenversammlung vor Ende Jahr. 

Art. 17   Kommissionen 
  17.1
17.2

Es können ständige oder zeitweilige Kommissionen gebildet werden.
Die Kommissionen bearbeiten ihre Fachgebiete gemäss den vom Vorstand genehmigten Richtlinien und Pflichtenheften, sowie die Aufgaben, die ihnen vom Ausschuss zugewiesen werden.

Art. 18   Die Rechnungsprüfungskommission
  18.1
18.2

18.3

18.4
Die Rechnungsrevisoren werden durch die GV für die Dauer eines Jahres gewählt.
Alle Rechnungen, auch jede der Kommissionen, müssen jährlich durch die Rechnungsprüfungskommission überprüft werden.
Die Rechnungsprüfungskommission hat das Recht, jederzeit Bücher und Belege zu überprüfen und sich vom Vorhandensein der ausgewiesenen Saldi zu überzeugen.
Sie erstellt zuhanden der GV einen schriftlichen Rapport, gegebenenfalls mit Organisations- und Verbesserungsvorschlägen.

Art. 19
 
Das Geschäftsjahr der Vereinigung beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. 
   
Zumikon, 11. März  1982